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Was ein Cookie ist – und was nicht

Kaum ein Wort im Datenschutz wird so oft benutzt und so selten erklärt. Ein Cookie ist weder ein Programm noch ein Spion, sondern etwas viel Einfacheres – und genau daraus ergibt sich, warum Websites danach fragen müssen.

Der Begriff stammt aus der Frühzeit des Web und hat mit Gebäck nichts zu tun. Gemeint ist ein „magic cookie“ – in der Programmierung ein kleines Datenpaket, das unverändert zurückgegeben wird, so wie eine Garderobenmarke: Die Marke selbst sagt nichts aus, sie passt nur zu genau einem Mantel.

Ein Zettel, kein Programm

Ein Cookie ist reiner Text. Es kann nichts ausführen, nichts starten, nichts durchsuchen. Es kann weder die Festplatte lesen noch die Kamera einschalten noch ein anderes Programm öffnen. Wer sich ein Cookie als Schadsoftware vorstellt, überschätzt es erheblich.

Das Missverständnis hält sich, weil Cookies dort auftauchen, wo es unangenehm wird: bei Werbung, die einem hinterherläuft. Verantwortlich dafür ist aber nicht die Technik des Zettels, sondern das, was darauf steht und wer den Zettel wieder einsammeln darf.

Wie ein Cookie entsteht und wiederkehrt

  1. Der Browser fragt eine Seite anEine ganz gewöhnliche Anfrage, wie bei jedem Klick.
  2. Der Server antwortet und legt einen Zettel beiNeben der Seite kommt eine Zeile mit: Name, Wert, Gültigkeit.
  3. Der Browser legt den Zettel abSortiert nach Adresse. Ein Zettel von einer Seite ist für andere Seiten unsichtbar.
  4. Beim nächsten Besuch geht der Zettel zurückOhne Zutun und ohne Nachfrage. Der Server sieht dieselbe Kennung wie beim ersten Mal.
Der entscheidende Schritt ist der letzte: Der Browser schickt das Cookie von sich aus mit, bei jedem weiteren Aufruf derselben Adresse. Genau deshalb genügt ein einziger Besuch, um wiedererkannt zu werden.

Was auf dem Zettel steht

Ein Cookie besteht aus wenigen Feldern. Sie sind schnell aufgezählt, und jedes einzelne hat Folgen dafür, wie eingriffsintensiv das Cookie ist.

  • Name – die Beschriftung, etwa sitzung oder _ga. Sie verrät oft, wozu das Cookie gehört.
  • Wert – der eigentliche Inhalt. Meist eine lange, zufällige Zeichenkette: die Garderobenmarke.
  • Adresse – zu welcher Website der Zettel gehört. Fremde Seiten kommen nicht heran.
  • Gültigkeit – wie lange der Zettel liegen bleibt. Von „bis zum Schließen des Fensters“ bis zu mehreren Jahren.

Erstanbieter und Drittanbieter

Der wichtigste Unterschied betrifft die Frage, wer den Zettel wieder einsammeln darf. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob ein Cookie eine einzelne Website betrifft oder eine Spur quer durch das Netz hinterlässt.

Zwei Herkünfte, zwei Reichweiten

Drittanbieter-Cookie
Erstanbieter-Cookie
Stammt von einem eingebundenen fremden Dienst
Stammt von der besuchten Website selbst
Derselbe Dienst steckt auf tausenden Seiten und erkennt den Browser überall wieder
Bleibt auf diese eine Adresse beschränkt
Aus vielen Einzelbesuchen entsteht ein Profil
Trägt den Warenkorb, die Anmeldung, die Spracheinstellung
Wird von Browsern zunehmend blockiert
Funktioniert weiterhin, weil ohne solche Cookies vieles gar nicht ginge

Wie lange ein Cookie bleibt

Die Gültigkeitsdauer ist der zweite Punkt, an dem sich harmlose von eingriffsintensiven Cookies unterscheiden. Ein Zettel, der nach dem Schließen des Fensters verschwindet, kann niemanden über Monate verfolgen.

Übliche Gültigkeitsdauern im Vergleich

  • Sitzungscookiebis zum Schließen
  • Cookie-Banner-Entscheidung6–12 Monate
  • Reichweitenmessungmeist 13 Monate
  • Werbe-Cookie älterer Bauartbis zu 2 Jahre
Die Balken zeigen die Größenordnung, nicht exakte Werte. Aufsichtsbehörden halten für Reichweitenmessung Laufzeiten von mehr als etwa einem Jahr für begründungsbedürftig – ein Cookie, das länger liegt als die Erinnerung an den Besuch, misst nichts mehr, es erkennt nur noch wieder.

Was ein Cookie nicht ist

  • Kein Virus. Text kann sich nicht ausführen und nicht verbreiten.
  • Kein Namensschild. Im Cookie steht in aller Regel eine zufällige Kennung, kein Name. Der Name liegt auf dem Server – die Kennung führt nur hin.
  • Nicht die einzige Möglichkeit, wiederzuerkennen. Local Storage, Pixel und Fingerprinting leisten Ähnliches. Deshalb hilft es wenig, nur Cookies zu betrachten.

Warum trotzdem gefragt werden muss

Die Rechtslage knüpft nicht daran an, ob ein Cookie gefährlich ist. Sie knüpft an einen viel einfacheren Umstand an: Das Endgerät gehört der besuchenden Person. Wer dort etwas ablegt oder ausliest, greift auf fremde Geräte zu – und das ist erlaubnispflichtig, unabhängig davon, wie klein die abgelegte Zeichenkette ist.

Eine Ausnahme gibt es, und sie ist eng: Was für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist, darf ohne Einwilligung abgelegt werden. Der Warenkorb eines Shops fällt darunter. Die Erfolgsmessung einer Werbekampagne nicht.

Die Frage, an der sich alles entscheidet

Würde die Seite ohne dieses Cookie das nicht mehr leisten können, wofür sie aufgerufen wurde?
Ja – technisch erforderlichKeine Einwilligung nötig. Die Information darüber gehört trotzdem in die Datenschutzerklärung.
Nein – alles ÜbrigeEinwilligung nötig, und zwar vorher. Dazu zählen Statistik, Werbung, eingebettete Videos und Kartendienste.
Maßgeblich ist die Sicht der aufrufenden Person, nicht die des Betreibers. „Erforderlich für unser Geschäftsmodell“ ist keine technische Erforderlichkeit.

Nicht das Cookie ist das Problem, sondern die Frage, wer es wieder einsammeln darf und wie lange es liegen bleibt.

Wer eine Cookie-Liste einer Website liest, kann die drei Angaben deshalb sinnvoll zusammen betrachten: Herkunft, Zweck und Laufzeit. Ein Erstanbieter-Cookie für die Sprachwahl, gültig für ein Jahr, ist etwas grundlegend anderes als ein Drittanbieter-Cookie eines Werbenetzwerks mit derselben Laufzeit – auch wenn beide in derselben Tabelle stehen.

Veröffentlicht am 25.07.2026 · zuletzt geändert am 02.09.2026

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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