Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen regeln, was consented.eu leistet, was es ausdrücklich nicht leistet und wer wofür einsteht. Sie sind ausführlich, weil ein unentgeltlicher Dienst, mit dem andere ihre eigenen Rechtspflichten erfüllen, klare Grenzen braucht.
Fassung vom 2026-08-19
Inhalt
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Nur für Unternehmer und öffentliche Stellen
- Vertragsschluss, Konto und Zugangsdaten
- Leistungsgegenstand
- Unentgeltlichkeit
- Keine Rechtsberatung, keine Compliance-Zusage
- Mitwirkungspflichten des Nutzers
- Rechte an der Software, Marken
- Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen
- Faire Nutzung und Sperrung
- Datenschutz und Rollenverteilung
- Haftung
- Freistellung
- Verjährung
- Laufzeit und Beendigung
- Änderungen dieser Bedingungen
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die gesamte Nutzung von consented.eu: das Dashboard, die öffentliche Website, die Programmierschnittstellen und das auf den Websites der Nutzer ausgelieferte Consent-Skript. Vertragspartner ist der im Impressum genannte Betreiber.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, soweit der Betreiber ihnen in Textform zugestimmt hat.
Ergänzend gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung. Für die Verarbeitung der Besucherdaten geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen Bedingungen vor.
2. Nur für Unternehmer und öffentliche Stellen
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von art. 43¹ des polnischen Zivilgesetzbuchs (Kodeks cywilny, k.c.) sowie an juristische Personen und Organisationseinheiten, die eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben. Ein Vertrag mit Verbrauchern (art. 22¹ k.c.) kommt nicht zustande.
Der Vertrag hat für den Nutzer beruflichen Charakter. Die Vorschriften über missbräuchliche Klauseln (art. 385¹ bis 385³ k.c.) finden deshalb auch nicht über art. 385⁵ k.c. Anwendung.
Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er in Ausübung seiner wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt und dass der Vertrag für ihn beruflichen Charakter hat. Stellt sich das als unzutreffend heraus, kann der Betreiber das Konto ohne Einhaltung einer Frist schließen.
Wer eine Website ohne unternehmerischen Bezug betreibt, kann dieselbe Software selbst hosten. Der Quellcode steht unter der MIT-Lizenz und ist genau dafür da.
3. Vertragsschluss, Konto und Zugangsdaten
Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos zustande. Ein Anspruch auf Abschluss besteht nicht; der Betreiber kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die Angaben bei der Registrierung müssen zutreffend sein und werden vom Nutzer aktuell gehalten. Die hinterlegte E-Mail-Adresse ist der Zustellweg für alle Mitteilungen nach diesen Bedingungen; eine Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie an diese Adresse abgesendet wurde und keine Unzustellbarkeitsmeldung eingeht.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Die Zwei-Faktor-Authentisierung wird dringend empfohlen. Der Nutzer verantwortet alle Vorgänge, die über sein Konto ausgelöst werden, bis er einen Missbrauchsverdacht meldet. Ein solcher Verdacht ist unverzüglich mitzuteilen.
4. Leistungsgegenstand
consented.eu stellt eine Consent-Management-Plattform bereit: ein Banner zur Einholung von Einwilligungen, ein Dashboard zu deren Konfiguration, ein Protokoll zur Nachweisführung, einen Dienstekatalog als Recherchehilfe, einen Website-Scan und Schnittstellen zur Anbindung.
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der jeweils aktuellen Dokumentation und nach den im Dashboard tatsächlich verfügbaren Funktionen. Darüber hinausgehende Eigenschaften werden nicht geschuldet; Angaben in Marketingtexten, Screenshots oder Beispielen sind Beschreibungen, keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.
Der Dienst wird in der jeweils verfügbaren Fassung bereitgestellt. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein bestimmtes rechtliches Ergebnis, wird nicht geschuldet.
5. Unentgeltlichkeit
Die Nutzung ist unentgeltlich. Es gibt keine Zahlungsdaten, keinen Testzeitraum und keine kostenpflichtige Stufe.
Weil der Betreiber keine Gegenleistung erhält, gilt für seine Haftung der Maßstab, den das polnische Recht für unentgeltliche Zuwendungen vorsieht: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (art. 891 § 1 k.c. entsprechend). Ziffer 12 setzt das um.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, den Dienst dauerhaft unentgeltlich anzubieten. Eine Umstellung auf ein entgeltliches Modell wird mindestens 90 Tage vorher in Textform angekündigt; bis zum Wirksamwerden kann der Nutzer kündigen und seine Daten exportieren. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers entsteht keine Zahlungspflicht.
6. Keine Rechtsberatung, keine Compliance-Zusage
Der Dienst ist ein technisches Werkzeug. Er stellt keine Rechtskonformität her und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Betreiber erbringt weder Rechts- noch Steuerberatung; er ist weder Rechtsanwalt (adwokat) noch Rechtsberater (radca prawny) noch Steuerberater (doradca podatkowy).
Insbesondere wird weder zugesichert noch gewährleistet,
- dass der Einsatz des Dienstes die Anforderungen der DSGVO, des TDDDG, der polnischen Ustawa Prawo komunikacji elektronicznej, der ePrivacy-Vorschriften oder sonstiger Vorschriften erfüllt;
- dass eine konkrete Konfiguration von einer Aufsichtsbehörde oder einem Gericht als rechtmäßig beurteilt wird;
- dass der Dienstekatalog vollständig, aktuell oder für den Einzelfall zutreffend ist — die Einträge sind eine Recherchehilfe, keine rechtliche Einordnung;
- dass ein Website-Scan alle eingebundenen Dienste findet; ein Scan ist eine technische Momentaufnahme und kann Dienste übersehen und Dienste melden, die nicht relevant sind;
- dass mitgelieferte Kategorien, Mustertexte, Vorlagen und Voreinstellungen — etwa zu Zwecken, Rechtsgrundlagen oder Aufbewahrungsfristen — für den Einzelfall angemessen sind. Sie sind Vorschläge und werden erst durch die Übernahme des Nutzers zu dessen Entscheidung.
Welche Dienste einwilligungsbedürftig sind, auf welcher Rechtsgrundlage sie verarbeitet werden, welche Texte angemessen sind und wie lange Nachweise aufbewahrt werden, entscheidet und verantwortet allein der Nutzer als Verantwortlicher.
7. Mitwirkungspflichten des Nutzers
Der Nutzer
- hinterlegt zutreffende und vollständige Angaben zu Diensten, Zwecken, Empfängern und Speicherdauern und hält sie aktuell;
- sichert zu, über die eingetragenen Domains verfügungsberechtigt zu sein;
- hält eine eigene Datenschutzerklärung und ein eigenes Impressum vor — der Dienst ersetzt beides nicht;
- bindet das Skript technisch richtig ein und stellt insbesondere sicher, dass keine einwilligungsbedürftigen Dienste vor Vorliegen der Einwilligung geladen werden. Der Betreiber hat auf die Website des Nutzers keinen Zugriff und kann das weder prüfen noch verhindern;
- prüft die Konfiguration vor dem produktiven Einsatz auf der eigenen Website und nach jeder Änderung erneut;
- exportiert die Einwilligungsnachweise in angemessenen Abständen und verlässt sich für die Nachweisführung nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nicht allein auf die Speicherung beim Betreiber;
- nutzt den Dienst nicht für rechtswidrige Inhalte, nicht zur Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen, nicht für automatisierte Massenzugriffe über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus und nicht zur Gestaltung irreführender Auswahldialoge;
- meldet erkennbare Fehler und Sicherheitsprobleme unverzüglich.
Verletzt der Nutzer diese Pflichten, kann der Betreiber betroffene Properties oder das Konto nach Ziffer 10 sperren. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
8. Rechte an der Software, Marken
Der Quellcode steht unter der MIT-Lizenz. Er darf kopiert, verändert und selbst betrieben werden; die Lizenzbedingungen und der dortige Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gelten dafür unverändert.
Nicht von der MIT-Lizenz erfasst sind Name, Logo, Wort- und Bildmarken sowie das Erscheinungsbild von consented.eu. Deren Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform; zulässig bleibt die bloße Nennung zur Bezugnahme.
Für die Nutzung der vom Betreiber gehosteten Instanz erhält der Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Ein Weiterverkauf der gehosteten Instanz als eigene Leistung ist davon nicht gedeckt; wer ein eigenes Angebot machen will, hostet die Software selbst.
An den Daten, die der Nutzer einstellt, erwirbt der Betreiber keine Rechte über das hinaus, was für den Betrieb des Dienstes erforderlich ist.
9. Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen
Für einen unentgeltlichen Dienst wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert. Es gibt kein Service-Level, keine zugesagte Reaktionszeit und keinen Anspruch auf Support.
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in verkehrsarme Zeiten gelegt. Sicherheitsrelevante Eingriffe erfolgen ohne Vorankündigung, wenn ein Aufschub das Risiko erhöhen würde.
Der Betreiber darf den Dienst weiterentwickeln, Funktionen ändern, ersetzen und einstellen. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs werden mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt. Die vollständige Einstellung des Dienstes wird mindestens 90 Tage vorher angekündigt; bis dahin bleiben Export und Löschung möglich.
Wer eine garantierte Verfügbarkeit braucht, betreibt dieselbe Software selbst — die Installationsanleitung gehört zum Angebot.
10. Faire Nutzung und Sperrung
Es gibt keine Feature-Grenzen und keine Domain-Limits. Der Dienst wird im üblichen Umfang genutzt.
Der Betreiber kann einzelne Funktionen drosseln, Properties deaktivieren oder ein Konto sperren, wenn
- von der Nutzung eine Gefahr für den Betrieb, für die Sicherheit oder für die Daten anderer Nutzer ausgeht;
- eine einzelne Instanz den Betrieb für andere spürbar beeinträchtigt;
- ein erheblicher Verstoß gegen Ziffer 7 vorliegt;
- rechtswidrige Inhalte ausgeliefert werden oder ein begründeter Verdacht darauf besteht;
- eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dazu verpflichtet.
Vor einer Sperrung nimmt der Betreiber Kontakt auf und setzt, soweit zumutbar, eine Frist zur Abhilfe. Bei Gefahr im Verzug wird zuerst gesperrt und danach informiert.
11. Datenschutz und Rollenverteilung
Für die über das Banner erfassten Daten der Website-Besucher ist der Nutzer Verantwortlicher und der Betreiber Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieser Bedingungen und wird mit der Registrierung in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
Für die Daten des Kontos selbst — Registrierung, Anmeldung und Betrieb des Dashboards — ist der Betreiber Verantwortlicher. Was dabei verarbeitet wird, steht in der Datenschutzerklärung.
Der Nutzer darf über den Dienst keine Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO und keine Daten nach Art. 10 DSGVO verarbeiten lassen. Der Dienst ist dafür weder ausgelegt noch bestimmt.
12. Haftung
a) Maßstab. Der Dienst wird unentgeltlich bereitgestellt. Der Betreiber haftet daher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das entspricht dem Maßstab, den art. 891 § 1 k.c. für unentgeltliche Zuwendungen vorsieht, und ist nach art. 473 § 1 k.c. wirksam vereinbart.
b) Grenze der Vereinbarung. Nach art. 473 § 2 k.c. ist der Ausschluss der Haftung für vorsätzlich verursachte Schäden unwirksam; insoweit haftet der Betreiber uneingeschränkt. Unberührt bleiben ferner die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung für ein gefährliches Produkt (art. 449¹ ff. k.c.) und die Haftung nach zwingendem Datenschutzrecht, insbesondere Art. 82 DSGVO.
c) Entgangener Gewinn. Die Haftung ist auf den tatsächlich eingetretenen Schaden (damnum emergens) beschränkt; für entgangenen Gewinn (lucrum cessans, art. 361 § 2 k.c.) wird nicht gehaftet. Das gilt nicht in den Fällen nach b).
d) Ausgeschlossene Schäden. Soweit nach a) bis c) keine Haftung besteht, wird insbesondere nicht gehaftet für ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter, Reputationsschäden, Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung sowie für Geldbußen und Verwarnungsgelder nach Art. 83 DSGVO, § 28 TDDDG oder vergleichbaren Vorschriften und für Kosten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, die die Ausgestaltung oder die Einbindung des Banners betreffen.
e) Datenverlust. Für den Verlust von Daten wird nicht gehaftet, soweit der Schaden bei einer ordnungsgemäßen, dem Risiko angemessenen und regelmäßigen Sicherung durch den Nutzer nicht eingetreten wäre. Im Übrigen ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung für die Wiederherstellung angefallen wäre.
f) Mitverschulden. art. 362 k.c. bleibt unberührt. Als Mitverschulden gelten insbesondere eine unterlassene Prüfung der Konfiguration, eine fehlerhafte technische Einbindung und unterlassene Datensicherungen.
g) Persönlicher Umfang. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter, Mitarbeiter und der Personen, derer sich der Betreiber zur Erfüllung bedient (art. 474 k.c.), und für Ansprüche gleich welcher Rechtsnatur, insbesondere auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung (art. 415 ff. k.c.) und aus vorvertraglichem Verhalten.
h) Software-Lizenz. Für den Bezug und den Eigenbetrieb des Quellcodes gilt zusätzlich der Gewährleistungs- und Haftungsausschluss der MIT-Lizenz.
13. Freistellung
Der Nutzer stellt den Betreiber sowie dessen gesetzliche Vertreter, Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen sie erhoben werden, weil
- der Nutzer diese Bedingungen oder den Auftragsverarbeitungsvertrag verletzt hat,
- Angaben, Texte oder Konfigurationen des Nutzers unrichtig, unvollständig oder rechtswidrig sind,
- das Skript auf der Website des Nutzers fehlerhaft eingebunden ist oder dort einwilligungsbedürftige Dienste vor der Einwilligung geladen werden,
- der Nutzer eine Weisung erteilt hat, deren Befolgung den Anspruch ausgelöst hat, oder
- der Nutzer über eine eingetragene Domain nicht verfügungsberechtigt war.
Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Geldbußen sind erfasst, soweit ihre Übernahme rechtlich zulässig ist.
Der Betreiber unterrichtet den Nutzer unverzüglich über einen geltend gemachten Anspruch, gibt ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis ab und gibt ihm Gelegenheit, die Verteidigung mitzugestalten. Die Freistellung entfällt, soweit der Anspruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers beruht.
14. Verjährung
Für Ansprüche aus diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für Ansprüche, die mit dem Betrieb eines Unternehmens zusammenhängen, sind das nach art. 118 k.c. drei Jahre; das Fristende fällt auf den letzten Tag des Kalenderjahres.
Eine Verkürzung dieser Fristen durch Vereinbarung wäre nach art. 119 k.c. unwirksam und wird hier deshalb nicht versucht.
Der Nutzer zeigt erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an. Unterbleibt die Anzeige und wächst der Schaden dadurch an, ist das nach art. 362 k.c. zu berücksichtigen.
15. Laufzeit und Beendigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann jederzeit ohne Frist kündigen, indem er sein Konto löscht. Der Betreiber kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
Mit der Beendigung endet der Zugang zum Dashboard, und das Banner wird nicht mehr ausgeliefert. Die Einbindung auf der Website muss vorher entfernt oder ersetzt werden — ohne ausgeliefertes Banner wird auf der Website keine Einwilligung mehr eingeholt. Eine Übergangsfrist über die Kündigungsfrist hinaus wird nicht geschuldet.
Bereits erfasste Einwilligungsnachweise bleiben bis zum Ablauf der konfigurierten Aufbewahrungsfrist erhalten, weil sie der Nachweisführung nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO dienen. Der Nutzer kann jederzeit die sofortige Löschung verlangen; danach lässt sich die Einwilligung nicht mehr nachweisen. Ein Export ist bis zur Löschung möglich; Einzelheiten regelt Ziffer 11 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
16. Änderungen dieser Bedingungen
Der Betreiber kann diese Bedingungen ändern, wenn das wegen einer Änderung der Rechtslage, wegen höchstrichterlicher oder behördlicher Vorgaben, wegen einer Weiterentwicklung des Dienstes oder zur Schließung einer Regelungslücke erforderlich ist. Die Änderung darf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Nutzers wesentlich verschieben.
Änderungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die hinterlegte Adresse und im Dashboard angekündigt. Nutzt der Nutzer den Dienst nach dem Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten Bedingungen für die weitere Nutzung; andernfalls kann er bis dahin kündigen. Auf beides weist der Betreiber in der Ankündigung hin.
Maßgeblich ist jeweils die unter dieser Adresse veröffentlichte Fassung. Frühere Fassungen stellt der Betreiber auf Anfrage bereit.
17. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht. Es gilt polnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Nutzer seinen Sitz hat, bleiben unberührt.
Gerichtsstand. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das für den Sitz des Betreibers zuständige polnische Gericht zuständig (art. 46 § 1 k.p.c.). Der Betreiber darf den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers.
Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Übertragung. Der Nutzer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Betreibers in Textform übertragen (art. 509 § 1 k.c.). Der Betreiber darf den Vertrag im Rahmen einer Rechtsnachfolge oder auf ein verbundenes Unternehmen übertragen; der Nutzer kann in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen kündigen.
Textform. Wo diese Bedingungen Textform verlangen, genügt eine Erklärung in dokumentierter Form im Sinne von art. 77² k.c.; eine E-Mail an die hinterlegte Adresse reicht aus. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Streitbeilegung. Da sich das Angebot nach Ziffer 2 nicht an Verbraucher richtet, besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten. Der Betreiber ist dazu auch nicht bereit.
Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam (art. 58 § 3 k.c.). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Sprache. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen; Übersetzungen dienen der Verständlichkeit.