Datenschutz als Bauentscheidung, nicht als Nachrüstung
Art. 25 DSGVO verlangt zwei Dinge, die sich leicht sagen und schwer nachrüsten lassen: Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Beides entscheidet sich, bevor die erste Zeile Code entsteht.
Die beiden Begriffe stehen im selben Artikel und werden regelmäßig verwechselt. Der Unterschied ist einfach: Der erste betrifft, wie etwas gebaut wird. Der zweite betrifft, wie es eingestellt ausgeliefert wird.
Zwei Anforderungen, ein Artikel
Warum der Zeitpunkt alles entscheidet
Eine Entscheidung, die zu Beginn eines Vorhabens nichts kostet, kostet später sehr viel. Wer ein Datenfeld gar nicht erst erhebt, braucht dafür keine Rechtsgrundlage, keine Löschfrist, keinen Eintrag im Verzeichnis, keine Zeile in der Datenschutzerklärung und keine Antwort bei einer Auskunft. Ein Feld, das erst nach zwei Jahren entfernt werden soll, zieht all das nach sich – und steht zusätzlich in Sicherungen, Exporten und Berichten.
Das ist der ganze Gedanke hinter Art. 25: Der wirksamste Datenschutz ist der, für den nichts getan werden muss, weil die Daten nie entstanden sind.
Vier Fragen vor jedem neuen Datenfeld
- Wird dieses Feld wirklich gebraucht?Der häufigste Grund für ein Feld ist, dass es schon im Formularvorbild stand.
- Genügt eine gröbere Angabe?Geburtsjahr statt Geburtsdatum, Postleitzahlbereich statt Adresse, Altersgruppe statt Alter.
- Wann darf es weg?Die Antwort gehört in dasselbe Arbeitspaket wie das Anlegen – sonst wird sie nie gegeben.
- Wer bekommt es zu sehen?Innerhalb der eigenen Organisation ebenso wie außerhalb. Beides gehört in die Antwort.
Der Bogen zurück zum Cookie-Banner
Damit schließt sich der Kreis zu den Fragen, mit denen diese Reihe begann. Ein Banner mit allen Schaltern auf „aus“ ist Privacy by Default. Eine Reichweitenmessung, die ohne Wiedererkennung auskommt, ist Privacy by Design – und macht das Banner für diesen Zweck überflüssig.
Die unbequemste Erkenntnis daraus ist zugleich die nützlichste: Die meisten Consent-Probleme sind keine Rechtsprobleme, sondern Folgen einer Bauentscheidung, die vorher getroffen wurde. Wer sie ändert, braucht den Streit über die Gestaltung des Banners nicht zu führen.
Daten, die nie erhoben wurden, müssen nicht geschützt, nicht gelöscht, nicht gemeldet und nicht erklärt werden.