Die acht Rechte betroffener Personen
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch, Widerruf und der Schutz vor automatisierten Entscheidungen. Was jedes Recht bedeutet – und welche Fristen dabei laufen.
Die Rechte gelten unabhängig davon, ob ein Vertrag besteht oder ein Konto angelegt wurde. Sie stehen jeder Person zu, deren Daten verarbeitet werden – auch der Besucherin einer Website, die nie etwas eingegeben hat.
Wie häufig die Rechte in der Praxis geltend gemacht werden
- Auskunft und Datenkopie45 %
- Löschung25 %
- Widerspruch gegen Werbung15 %
- Berichtigung10 %
- Übertragbarkeit und Einschränkung5 %
Die acht Rechte im Einzelnen
- Auskunft (Art. 15). Welche Daten liegen vor, wozu, woher, an wen gehen sie, wie lange bleiben sie – nebst einer Kopie der Daten selbst.
- Berichtigung (Art. 16). Falsches wird korrigiert, Unvollständiges ergänzt. Gilt für Tatsachen, nicht für Bewertungen.
- Löschung (Art. 17). Wenn der Zweck entfallen ist, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig war.
- Einschränkung (Art. 18). Das Einfrieren: Die Daten bleiben, werden aber nicht mehr genutzt – etwa während eine Richtigkeit geprüft wird.
- Übertragbarkeit (Art. 20). Herausgabe in einem maschinenlesbaren Format. Gilt nur bei Einwilligung oder Vertrag und nur für selbst bereitgestellte Daten.
- Widerspruch (Art. 21). Gegen Verarbeitungen auf Grundlage eines berechtigten Interesses. Bei Direktwerbung ohne Begründung und ohne Abwägung.
- Widerruf (Art. 7 Abs. 3). Jederzeit, für die Zukunft, so einfach wie die Erteilung.
- Schutz vor automatisierten Entscheidungen (Art. 22). Bei rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung besteht ein Anspruch auf menschliche Prüfung.
Die Fristen
Der Ablauf nach Eingang einer Anfrage
- sofortDie Identität ist zu prüfen – aber nur bei begründeten Zweifeln, und nie durch Anforderung eines Ausweises als Regelfall.
- 1 MonatDie Regelfrist für die Antwort. Sie gilt für alle Rechte gleichermaßen.
- +2 MonateVerlängerung bei besonders aufwendigen Fällen – zulässig nur, wenn innerhalb des ersten Monats darüber informiert wurde.
- danachBleibt eine Antwort aus, kann Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde erhoben werden – kostenfrei und formlos.