Technik 3 Minuten Lesezeit

Consent Mode v2, ohne Marketingsprache erklärt

Seit 2024 verlangt Google, dass Websites die Einwilligungsentscheidung an seine Dienste weitergeben. Was dabei tatsächlich übertragen wird, und was „Modellierung“ bedeutet, geht in den Werbetexten oft unter.

Consent Mode ist kein Einwilligungswerkzeug. Es ist eine Schnittstelle, über die ein Banner den Google-Diensten mitteilt, was die aufrufende Person entschieden hat. Das Einholen der Entscheidung bleibt Aufgabe des Banners – Consent Mode sorgt nur dafür, dass die Entscheidung auf der anderen Seite ankommt.

Die vier Signale und was sie steuern

  • ad_storageWerbe-Cookies
  • analytics_storageStatistik-Cookies
  • ad_user_dataSenden an Google zu Werbezwecken
  • ad_personalizationpersonalisierte Werbung
Die Balkenlänge steht dafür, wie viele gängige Google-Dienste vom jeweiligen Signal abhängen. Alle vier stehen standardmäßig auf „abgelehnt“ und werden erst durch die Entscheidung im Banner auf „erteilt“ gesetzt.

Die beiden letzten Signale kamen mit Version 2 hinzu. Sie waren der Anlass für die Umstellungswelle Anfang 2024: Ohne sie stellte Google die Auslieferung bestimmter Werbefunktionen im Europäischen Wirtschaftsraum ein.

Basic und Advanced – der wesentliche Unterschied

Zwei Betriebsarten mit sehr verschiedenen Folgen

Advanced
Basic
Die Google-Skripte laden immer, auch ohne Einwilligung
Die Skripte laden erst nach der Zustimmung
Ohne Einwilligung gehen cookielose Signale ohne Kennung hinaus
Ohne Einwilligung wird gar nichts gesendet
Erlaubt Modellierung und liefert vollständigere Berichte
Berichte zeigen nur die zustimmenden Aufrufe
Der Verbindungsaufbau vor der Entscheidung ist rechtlich der kritische Punkt
Vor der Entscheidung entsteht keine Verbindung

Was „Modellierung“ bedeutet

Lehnen viele Menschen ab, fehlen in den Berichten entsprechend viele Vorgänge. Google füllt diese Lücke rechnerisch: Aus dem Verhalten der zustimmenden Gruppe wird geschätzt, wie sich die ablehnende vermutlich verhalten hat.

Das Ergebnis ist eine Hochrechnung, keine Messung. Für die Frage „läuft die Kampagne besser als letzte Woche“ ist das brauchbar. Als Grundlage für eine Aussage über einzelne Vorgänge ist es das nicht – und in den Berichtsoberflächen ist der Unterschied nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.

  • Modellierung setzt eine Mindestmenge an Daten voraus. Kleine Websites erreichen die Schwellen oft nicht und sehen deshalb gar keinen Effekt.
  • Die Signale ersetzen die Einwilligung nicht. Sie melden nur, ob eine vorliegt.
  • Ein falsch verdrahtetes Banner meldet dauerhaft „erteilt“. Nachprüfbar ist das im Netzwerkprotokoll an den Parametern des Aufrufs.

Für die Praxis folgt daraus eine einfache Reihenfolge: zuerst entscheiden, ob die Dienste überhaupt eingesetzt werden sollen, dann den Basic-Modus wählen, wenn Rechtssicherheit wichtiger ist als Berichtsvollständigkeit – und in beiden Fällen prüfen, ob die Signale tatsächlich das melden, was im Banner geklickt wurde.

Veröffentlicht am 18.08.2026 · zuletzt geändert am 02.09.2026

Dieser Beitrag erklärt allgemeine Zusammenhänge und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zur Übersicht